Bedingungen für Portalbetreiber

Bedingungen der GT Outdoors GmbH für Betreiber von Websites und Apps, die Werbeflächen über die Plattform AdHunter vermarkten lassen.

Fassung 09/2026 · Stand 14. September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für die Registrierung und Nutzung der Plattform AdHunter unter adhunter.de (nachfolgend „Plattform“) durch Betreiber von Websites, Apps und vergleichbaren Angeboten (nachfolgend „Portalbetreiber“ oder „Sie“). Ihr Vertragspartner ist die

GT Outdoors GmbH

Köhlterholz 9

32479 Hille

Deutschland

Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 16194

E-Mail: [email protected]

(nachfolgend „GT Outdoors“, „wir“ oder „uns“).

Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigen Sie, dass Sie als Unternehmer handeln. Wir können einen Nachweis verlangen, insbesondere die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Registerauszug, und Registrierungen ohne Nachweis ablehnen.

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GT Outdoors GmbH für Unternehmer, Teil A, in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, abrufbar unter gtoutdoors.de/agb. Bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen vor.

Kommt ein Vertrag auf Grundlage eines Angebots, einer Auftragsbestätigung oder eines Rahmenvertrags von GT Outdoors zustande, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer. Diese Bedingungen gelten dann nur ergänzend für die technische Nutzung der Plattform, etwa für Konto, Zugang und Upload.

Die Höhe Ihrer Vergütung und weitere individuelle Konditionen ergeben sich aus der Vereinbarung mit Ihnen und aus Ihrem Konto, nicht aus diesen Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Portalbetreibers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Jede Fassung dieser Bedingungen trägt eine Fassungsnummer und ein Datum.

2. Leistungsgegenstand

Wir vermarkten unter der Marke AdHunter die Werbeplätze mehrerer Fachportale gebündelt (nachfolgend „Netzwerk“) an Werbekunden. Sie richten in Ihrem Konto Kanäle (Websites oder Apps) und darin Werbeplätze (Zonen) ein und binden den von uns bereitgestellten Auslieferungscode ein. Wir liefern auf diesen Werbeplätzen die Kampagnen der Werbekunden aus, steuern die Verteilung und zählen die Ausspielungen.

Wir schulden keine bestimmte Auslastung Ihrer Werbeplätze, kein bestimmtes Volumen und keine bestimmte Vergütungshöhe. Werbeplätze, für die im Moment des Abrufs keine gebuchte Kampagne zur Verfügung steht, belegen wir mit Eigenwerbung des Netzwerks, damit die Fläche nicht leer bleibt.

Die Werbekunden sind unsere Vertragspartner, nicht Ihre. Ein Vertrag zwischen Ihnen und einem Werbekunden kommt über die Plattform nicht zustande. Für jeden neuen Kanal stellen wir eine Sandbox bereit, in der Ihre Entwickler die Einbindung testen können; Ausspielungen in der Sandbox zählen nicht und werden nicht vergütet.

3. Registrierung und Nutzerkonto

Für die Nutzung der Plattform ist ein Nutzerkonto erforderlich. Wir prüfen jede Registrierung und jeden neuen Kanal und entscheiden frei über die Aufnahme in das Netzwerk. Die angegebenen Daten müssen richtig, vollständig und aktuell sein; das gilt insbesondere für die Rechnungsadresse, ohne die keine Gutschrift erstellt wird (Ziffer 6).

Sie halten Ihre Zugangsdaten geheim und schützen sie vor dem Zugriff Dritter. Sie haften für alle Handlungen, die unter Verwendung Ihrer Zugangsdaten erfolgen, soweit Sie diese zu vertreten haben. Benutzer, die Sie in Ihr Konto einladen, handeln für Ihre Organisation.

4. Einbindung und Pflichten des Portalbetreibers

Einbindung. Sie binden den Auslieferungscode unverändert und nur auf den Kanälen ein, die Sie in Ihrem Konto angemeldet haben und die wir freigegeben haben. Sie sind für die rechtmäßige Einbindung auf Ihren Angeboten verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der Medien-, Kennzeichnungs- und Datenschutzvorschriften gegenüber Ihren Nutzern.

Umfeld. Ihre Kanäle dürfen keine rechtswidrigen Inhalte enthalten und keine Inhalte, die mit dem Umfeld eines Fachnetzwerks für Jagd, Schießsport und Outdoor erkennbar unvereinbar sind. Wesentliche Änderungen an Ausrichtung, Inhalt oder Reichweite eines Kanals teilen Sie uns vorher mit.

Unzulässige Einbindungen. Nicht zulässig sind insbesondere:

  • das automatische Neuladen einer Seite oder eines Werbeplatzes ohne Handlung des Nutzers, etwa über Zeitschaltungen, Meta-Refresh oder ein Nachladen des Werbeplatzes im Hintergrund,
  • Werbeplätze, die verdeckt, außerhalb des sichtbaren Bereichs, übereinander, in verschwindend kleiner Größe oder in unsichtbaren Rahmen eingebunden sind,
  • Aufrufe durch automatisierte Programme, gekaufter oder incentivierter Traffic und jede Aufforderung an Nutzer, Werbung anzuklicken,
  • mehr als ein Werbeplatz desselben Formats je Seitenaufruf, soweit wir nichts anderes freigegeben haben,
  • jede Veränderung des Auslieferungscodes und jede Einbindung auf nicht angemeldeten Kanälen.

Prüfung und Sperrung. Wir prüfen die Kanäle des Netzwerks laufend auf Auffälligkeiten, etwa bei Sichtbarkeit, Klickrate und Volumen. Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen diese Ziffer dürfen wir die Auslieferung auf einzelnen Kanälen oder Werbeplätzen aussetzen und Auszahlungen zurückhalten, bis der Sachverhalt geklärt ist. Die Gründe teilen wir Ihnen in Textform mit und geben Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.

5. Vergütung und Zählung

Standardplatzierungen. Sie werden für Ausspielungen auf den Standardplatzierungen Ihrer Kanäle mit einem Preis je 1.000 gezählter Ausspielungen (Tausend-Kontakt-Preis) vergütet. Der für Sie geltende Tausend-Kontakt-Preis steht in Ihrem Konto unter Abrechnung. Klicks werden nicht vergütet.

Premium-Platzierungen. Für die exklusiven Premium-Platzierungen erhalten Sie statt des Tausend-Kontakt-Preises einen Anteil an dem Entgelt, das Werbekunden für die jeweilige Platzierung und den jeweiligen Tag gezahlt haben. Der Anteil wird unter den Portalbetreibern nach dem Verhältnis der Ausspielungen verteilt, die sie an diesem Tag auf dieser Platzierung geliefert haben.

Zählung. Maßgeblich für die Vergütung ist die Zählung unseres Ausspielsystems. Eine Ausspielung ist gezählt, wenn das Ausspielsystem das Werbemittel auf Anforderung einer Seite Ihres Kanals an das Endgerät übertragen und dessen Darstellung begonnen hat. Nicht gezählt werden Aufrufe durch automatisierte Programme wie Bots und Crawler, Aufrufe ohne Kennung des abrufenden Programms, vorausschauend geladene Aufrufe (Prefetch, Prerender), Mehrfachzählungen derselben Einblendung und Einblendungen, die auf einer nach Ziffer 4 unzulässigen Einbindung beruhen, soweit sie für uns erkennbar sind. Sie sehen die gezählten Ausspielungen je Kanal tagesgenau in Ihrem Konto. Zählungen Dritter, auch Ihre eigenen, begründen für sich allein keinen Anspruch; weichen sie um mehr als zehn Prozent ab, prüfen wir die Ursache gemeinsam mit Ihnen.

Nicht vergütet werden Ausspielungen von Eigenwerbung des Netzwerks (Ziffer 2), Ausspielungen in der Sandbox, Ausspielungen auf Kanälen, die einvernehmlich von der Abrechnung ausgenommen sind, und Ausspielungen, die auf einer nach Ziffer 4 unzulässigen Einbindung beruhen. Bereits gutgeschriebene Vergütung für solche Ausspielungen dürfen wir mit künftigen Gutschriften verrechnen oder zurückfordern. Den Umfang der Eigenwerbung weisen wir in Ihrer Abrechnungsübersicht gesondert aus.

Anpassung. Den Tausend-Kontakt-Preis und den Anteil an Premium-Platzierungen können wir mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende in Textform anpassen. Sind Sie mit der Anpassung nicht einverstanden, können Sie bis zu ihrem Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen; darauf weisen wir in der Mitteilung hin.

6. Abrechnung und Auszahlung

Die Abrechnung erfolgt monatlich für den abgelaufenen Kalendermonat im Gutschriftverfahren: Wir erstellen die Gutschrift, Sie stellen keine Rechnung. Alle Beträge verstehen sich netto; die Umsatzsteuer wird nach den gesetzlichen Vorschriften ausgewiesen. Die Gutschrift erhalten Sie elektronisch an die in Ihrem Konto hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse.

Auszahlungsgrenze. Eine Gutschrift wird erstellt, sobald die aufgelaufene, noch nicht abgerechnete Vergütung mindestens 25,00 € netto beträgt. Geringere Beträge verfallen nicht, sondern werden in die folgenden Monate vorgetragen und mit der ersten Gutschrift abgerechnet, mit der die Grenze erreicht wird. Endet das Nutzungsverhältnis, wird ein vorgetragener Betrag unabhängig von seiner Höhe abgerechnet.

Rechnungsadresse. Ohne vollständige Rechnungsadresse in Ihrem Konto können wir keine Gutschrift ausstellen. Die Vergütung bleibt in diesem Fall offen und wird nachgeholt, sobald die Adresse vollständig ist; wir erinnern Sie per E-Mail daran.

Zahlung. Wir überweisen den Betrag einer Gutschrift innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Versand auf das von Ihnen benannte Konto. Ausgesetzte Auszahlungen nach Ziffer 4 werden nach Klärung nachgeholt oder, soweit der Verstoß feststeht, nicht geleistet.

Beanstandung. Abrechnungen können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in Textform beanstanden. Die Tageswerte in Ihrem Konto sind die Grundlage jeder Gutschrift, damit Anzeige und Beleg nicht auseinanderlaufen.

7. Daten und Auswertungen

Nutzerdaten. Der Auslieferungscode setzt keine Cookies, liest keine Kennungen aus dem Endgerät und bildet keine Nutzerprofile. Wir speichern dauerhaft nur aggregierte Tageszähler ohne Personenbezug. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung. Sie erhalten von uns keine Daten einzelner Nutzer, und wir erhalten keine von Ihnen.

Reichweiten- und Leistungsdaten. Beim Betrieb fallen Reichweiten-, Ausspielungs- und Qualitätsdaten Ihrer Kanäle an, ohne Bezug zu einer identifizierbaren natürlichen Person. Wir dürfen diese Daten zeitlich unbeschränkt speichern und auswerten, um Betrieb, Ausspielung, Kapazitätsplanung, Abrechnung und Qualität des Netzwerks zu prüfen und weiterzuentwickeln, und daraus zusammengefasste Auswertungen erstellen, veröffentlichen und verwerten. Angaben zu einzelnen Portalbetreibern erfolgen in veröffentlichten Auswertungen ausschließlich in relativer Form; absolute Vergütungen und Konditionen einzelner Portalbetreiber werden nicht offengelegt. Eine Auswertungsgruppe wird nur gesondert ausgewiesen, wenn ihr mindestens fünf Portalbetreiber zugeordnet sind.

Widerspruch und Referenz. Sie können der namentlichen Einbeziehung in veröffentlichte Auswertungen und der Nennung als Referenz jederzeit in Textform widersprechen. Wir berücksichtigen den Widerspruch für alle nach dessen Zugang erstellten Auswertungen und Darstellungen. Die Nennung Ihrer Kanäle gegenüber Werbekunden als Teil des Netzwerks bleibt davon unberührt, solange Sie am Netzwerk teilnehmen.

Vertraulichkeit. Ihre Konditionen und die Konditionen anderer Portalbetreiber und Werbekunden behandeln beide Seiten vertraulich.

8. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung der Plattform

Wir bemühen uns um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform und der Ausspielung. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Wartungsarbeiten, Störungen, höhere Gewalt oder Abhängigkeiten von Dritten können die Ausspielung vorübergehend einschränken; in dieser Zeit entsteht keine Vergütung.

Wir dürfen die Plattform, den Auslieferungscode und die Werbeformate weiterentwickeln, ändern, erweitern oder einstellen. Änderungen, die eine Anpassung Ihrer Einbindung erfordern, kündigen wir mit angemessener Frist in Textform an.

9. Laufzeit und Kündigung

Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Sie können es jederzeit zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen und einzelne Kanäle jederzeit aus dem Netzwerk nehmen, indem Sie den Auslieferungscode entfernen oder den Kanal in Ihrem Konto löschen. Wir können das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn Sie wiederholt oder schwerwiegend gegen Ziffer 4 verstoßen. Die Gründe teilen wir Ihnen in Textform mit.

Nach dem Ende des Nutzungsverhältnisses rechnen wir die bis dahin entstandene Vergütung nach Ziffer 6 ab. Sie entfernen den Auslieferungscode von Ihren Kanälen.

10. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Für die Werbemittel und Zielseiten der Werbekunden sind diese verantwortlich. Sie stellen uns und die Portalbetreiber von Ansprüchen Dritter frei, die wegen ihrer Inhalte geltend gemacht werden. Wir geben eine solche Freistellung an Sie weiter, soweit Ansprüche wegen eines auf Ihrem Kanal ausgespielten Werbemittels gegen Sie erhoben werden.

11. Änderungen dieser Bedingungen

Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Wir kündigen die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und nennen dabei den Zeitpunkt. Sind Sie mit der Änderung nicht einverstanden, können Sie das Nutzungsverhältnis bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen. Für die Vergütung gilt Ziffer 5 Absatz „Anpassung“.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von GT Outdoors, wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Wir sind berechtigt, Sie auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Sie können Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt. Kündigungen und Beanstandungen bedürfen der Textform. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Nordrhein-Westfalen.

Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Liegen diese Bedingungen auch in einer anderen Sprache vor, ist die deutsche Fassung maßgeblich.

GT Outdoors GmbH · Köhlterholz 9 · 32479 Hille · Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 16194 · USt-IdNr. DE321015589 · Fassung 09/2026 · Stand 14. September 2026